Allgemeine Sicherheitshinweise
1. Allgemeine Verhaltens- und Raumregeln
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Zugang & Unterweisung: Die Benutzung der Werkstatt und Maschinen ist erst nach absolvierter Sicherheitsunterweisung gestattet.
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PSA (Persönliche Schutzausrüstung):
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Schutzbrille: Pflichttätigkeit bei allen spanenden, trennenden und stauberzeugenden Arbeiten.
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Gehörschutz: Bei Lärmerzeugung (z. B. Kreissäge, Oberfräse, Flex, Hammer).
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Sicherheitsschuhe: Im gesamten Werkstattbereich Pflicht (S1P / S3 empfohlen).
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Staubmaske (FFP2/FFP3): Beim Schleifen von Holz/Metall und bei Arbeiten mit hoher Staubentwicklung.
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Kleidung & Haare:
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Keine Handschuhe an rotierenden Maschinen (Bohrmaschine, Drechselbank, Drehbank, Tischkreissäge, Bandsäge)! Es besteht Einzugsgefahr.
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Eng anliegende Kleidung tragen. Ärmel nach innen umkrempeln.
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Lange Haare zwingend durch ein Haarnetz oder eine Mütze sichern.
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Schmuck, Uhren, Ringe und Bänder/Kordeln vor Arbeitsbeginn ablegen.
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Sauberkeit & Ordnung:
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Verkehrswege, Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen stets freihalten.
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Stolperfallen (Kabel, Werkstücke, Werkzeuge) sofort beseitigen.
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Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit reinigen und Span-/Staubansammlungen beseitigen.
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Trenn- und Schleifarbeiten (Flex etc.):
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Auf Funkenflug achten! Sicherstellen, dass keine brennbaren Materialien (z. B. Holzspäne, Lösungsmittel) im Umkreis sind.
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