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Allgemeine Sicherheitshinweise

Grundsatz: Sicherheit geht vor Produktivität!
Jede Person ist für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer verantwortlich. Unkonzentriertes Arbeiten, Müdigkeit oder die Umgehung von Sicherheitseinrichtungen sind strengstens untersagt.

1. Allgemeine Verhaltens- und Raumregeln

  • Zugang & Unterweisung: Die Benutzung der Werkstatt und Maschinen ist erst nach absolvierter Sicherheitsunterweisung gestattet.

  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung):

    • Schutzbrille: Pflichttätigkeit bei allen spanenden, trennenden und stauberzeugenden Arbeiten.

    • Gehörschutz: Bei Lärmerzeugung (z. B. Kreissäge, Oberfräse, Flex, Hammer).

    • Sicherheitsschuhe: Im gesamten Werkstattbereich Pflicht (S1P / S3 empfohlen).

    • Staubmaske (FFP2/FFP3): Beim Schleifen von Holz/Metall und bei Arbeiten mit hoher Staubentwicklung.

  • Kleidung & Haare:

    • Keine Handschuhe an rotierenden Maschinen (Bohrmaschine, Drechselbank, Drehbank, Tischkreissäge, Bandsäge)! Es besteht Einzugsgefahr.

    • Eng anliegende Kleidung tragen. Ärmel nach innen umkrempeln.

    • Lange Haare zwingend durch ein Haarnetz oder eine Mütze sichern.

    • Schmuck, Uhren, Ringe und Bänder/Kordeln vor Arbeitsbeginn ablegen.

  • Sauberkeit & Ordnung:

    • Verkehrswege, Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen stets freihalten.

    • Stolperfallen (Kabel, Werkstücke, Werkzeuge) sofort beseitigen.

    • Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit reinigen und Span-/Staubansammlungen beseitigen.

  • Trenn- und Schleifarbeiten (Flex etc.):

    • Auf Funkenflug achten! Sicherstellen, dass keine brennbaren Materialien (z. B. Holzspäne, Lösungsmittel) im Umkreis sind.