Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
1. Allgemeine Verhaltens- und Raumregeln
Zugang & Unterweisung: Die Benutzung der Werkstatt und Maschinen ist erst nach absolvierter Sicherheitsunterweisung gestattet.
PSA (Persönliche Schutzausrüstung):
Schutzbrille: Pflichttätigkeit bei allen spanenden, trennenden und stauberzeugenden Arbeiten.
Gehörschutz: Bei Lärmerzeugung (z. B. Kreissäge, Oberfräse, Flex, Hammer).
Sicherheitsschuhe: Im gesamten Werkstattbereich Pflicht (S1P / S3 empfohlen).
Staubmaske (FFP2/FFP3): Beim Schleifen von Holz/Metall und bei Arbeiten mit hoher Staubentwicklung.
Kleidung & Haare:
Keine Handschuhe an rotierenden Maschinen (Bohrmaschine, Drechselbank, Drehbank, Tischkreissäge, Bandsäge)! Es besteht Einzugsgefahr.
Eng anliegende Kleidung tragen. Ärmel nach innen umkrempeln.
Lange Haare zwingend durch ein Haarnetz oder eine Mütze sichern.
Schmuck, Uhren, Ringe und Bänder/Kordeln vor Arbeitsbeginn ablegen.
Sauberkeit & Ordnung:
Verkehrswege, Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen stets freihalten.
Stolperfallen (Kabel, Werkstücke, Werkzeuge) sofort beseitigen.
Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit reinigen und Span-/Staubansammlungen beseitigen.
Trenn- und Schleifarbeiten (Flex etc.):
Auf Funkenflug achten! Sicherstellen, dass keine brennbaren Materialien (z. B. Holzspäne, Lösungsmittel) im Umkreis sind.